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An dieser Stelle möchten wir uns bei unseren Mitgliedern für die Förderung unserer Arbeit bedanken.

Um diese jedoch auch in Zukunft unabhängig weiterführen zu können sind wir weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Alle unsere Projekte können nur durch Ihre Hilfe umgesetzt werden und bestehen.Helfen Sie uns durch eine Mitgliedschaft oder durch Spenden ein Umdenken der Menschen zu Gunsten der Tiere und der Umwelt zu bewirken.

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In eigener Sache zum Werbeverzicht in Rheinland-Pfalz:

Es gab in Deutschland bundesweit ein Sammlungsgesetz. Dies erforderte u.a. für jede Sammlung eine Erlaubnis. Dies datierte vom 05.11.1934. In den weiteren Jahrzehnten wurde dieses Gesetz von den einzelnen Bundesländern abgeändert und angepasst. Im letzten Jahrzehnt sind dann diese Gesetze überall, bis auf Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz, abgeschafft worden.

Dies wurde mit einer Verringerung des bürokratischen Aufwands für Kommunen und Veranstalter begründet. Das allgemeine Ordnungsrecht und strafrechtliche Bestimmungen seien ausreichend, um Bürger/-innen vor „schwarzen Schafen“ unter den Sammlern zu schützen.

Das Sammlungsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß. In den letzten Jahren hat sich der Spendenmarkt wesentlich verändert. Der Einsatz neuer Medien bei der Spendenwerbung hat dazu geführt, dass das Sammlungsrecht nur noch einen abnehmenden Ausschnitt des Spendenmarktes regulieren kann. Andererseits hat die spendenbereite Bevölkerung über die Medien und das Internet zahlreiche Möglichkeiten, sich eigenverantwortlich über die Seriosität von Sammlungsveranstaltern zu informieren.

Nach reiflicher Überlegung und nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt unseres Hauses haben wir uns entschieden und der Einfachheit halber verpflichtet, keine Sammlungen in Rheinland-Pfalz vorzunehmen. Damit haben wir dieser Behörde die Möglichkeit genommen, uns offiziell die Werbung zu verbieten.
Möge sich jeder seine eigene Meinung dazu bilden. Wir hoffen, dass Sie unsere Entscheidung nachvollziehen können.