Es gab in Deutschland bundesweit ein Sammlungsgesetz. Dies erforderte u.a. für jede Sammlung eine Erlaubnis. Dies datierte vom 05.11.1934. In den weiteren Jahrzehnten wurde dieses Gesetz von den einzelnen Bundesländern abgeändert und angepasst. Im letzten Jahrzehnt sind dann diese Gesetze überall, bis auf Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz, abgeschafft worden.
Dies wurde mit einer Verringerung des bürokratischen Aufwands für Kommunen und Veranstalter begründet. Das allgemeine Ordnungsrecht und strafrechtliche Bestimmungen seien ausreichend, um Bürger/-innen vor „schwarzen Schafen“ unter den Sammlern zu schützen.
Das Sammlungsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß. In den letzten Jahren hat sich der Spendenmarkt wesentlich verändert. Der Einsatz neuer Medien bei der Spendenwerbung hat dazu geführt, dass das Sammlungsrecht nur noch einen abnehmenden Ausschnitt des Spendenmarktes regulieren kann. Andererseits hat die spendenbereite Bevölkerung über die Medien und das Internet zahlreiche Möglichkeiten, sich eigenverantwortlich über die Seriosität von Sammlungsveranstaltern zu informieren.
Nach reiflicher Überlegung und nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt unseres Hauses haben wir uns entschieden und der Einfachheit halber verpflichtet, keine Sammlungen in Rheinland-Pfalz vorzunehmen. Damit haben wir dieser Behörde die Möglichkeit genommen, uns offiziell die Werbung zu verbieten.
Wenn ihr aus RLP seid, dürft ihr uns also nicht mehr unterstützen, an uns spenden und könnt auch keine Mitglieder werden.